Hallo, ich bin neu hier im Forum, deshalb möchte ich mich vorab kurz vorstellen. Ich bin Biologie-Student im 2. Semester und eigentlich schon mein ganzes Leben an der Natur, einschließlich allem was krabbelt und flattert interessiert. Bisher habe ich mich beim Sammeln immer auf Gelegenheitsfunde toter Insekten (bzw. Arthropoden) beschränkt, wobei "Sammeln" vielleicht ein etwas zu großes Wort ist. Meist habe ich den Fund einfach in eine Dose/Tüte gepackt und wenn es ein schöner Fund war vielleicht auch noch einen Zettel mit Funddatum, Ort und Art/Taxonomischer Einheit dazu gegeben. Nachdem wir dieses Semester Bestimmungsübungen hatten, ist bei mir der Wunsch aufgekommen, eine eigene Insektensammlung anzulegen. Wobei ich mich dabei im Grunde nicht wirklich auf bestimmte Gruppen wie Schmetterlinge beschränken will. Ich finde alles interessant und sammlungswürdig, auch die ganz kleinen und unscheinbaren Insekten. Ich hoffe auch, dadurch mein Wissen über die Insektenfauna zu vertiefen. Bevor ich mich tiefer in die Materie einlese, möchte ich mich aber zunächst über die rechtliche Komponente informieren, da zum Anlegen einer solchen Sammlung nun einmal auch das Fangen und Töten dieser Tiere gehört.
Daher meine Fragen: Was darf man fangen und töten? Bei meiner kurzen Recherche bin ich meist nur auf Informationen gestoßen, was man nicht oder nur mit Genehmigung fangen darf. Aber daraus folgt natürlich nicht, dass man alles andere einfach so fangen darf. Leider habe ich nirgendwo konkrete Informationen gefunden, ob und welche Arten man einfach so, ohne Genehmigung und aus rein privatem Interesse sammeln darf. Ich habe kein besonderes Interesse daran, seltene/geschütze Arten zu sammeln. Mir reicht es vorerst, wenn ich überhaupt etwas sammeln kann. Ist es also erlaubt, ein Insekt zu fangen und zu töten, das nicht geschützt und auf der Roten Liste als "nicht gefährdet" eingestuft ist?
Gibt es Bestimmungen, wie man ein Insekt töten muss? Darf ich es einfach bei mir dabeim ins Gefrierfach packen oder muss man bestimmte Chemikalien etc. verwenden?
Hallo Moritz, wunderst Du Dich, weshalb Dir noch niemand geantwortet hat? Ich wundere mich nicht. Der Grund ist einfach: Die Antwort dauert Stunden. Einen kleinen Ausschnitt habe ich hier verfasst:
Generell gilt: Es gibt Gruppen, etwa Wanzen, die kaum einen höheren Schutzstaus haben, und daher auch mit guter Begründung (Artennachweise) gesammelt werden dürfen. Als erstes musst Du nachsehen, was in Deinem Bundesland gilt. Länder haben unterschiedliche Regelungen, so sonderbar das klingt.
"Was darf man fangen und töten?" --> Eigentlich nichts, ohne hinreichende Begründung. Bei Wanzen und Fliegen ist diese Begründung recht einfach zu erwirken: öffentliches Interesse.
"Ich habe kein besonderes Interesse daran, seltene/geschütze Arten zu sammeln. Mir reicht es vorerst, wenn ich überhaupt etwas sammeln kann. Ist es also erlaubt, ein Insekt zu fangen und zu töten, das nicht geschützt und auf der Roten Liste als "nicht gefährdet" eingestuft ist?" --> Nein, nicht ohne guten Grund. Dieser wäre aber vorliegend, wenn Du Daten an entsprechende Stellen weitergeben willst.
"Gibt es Bestimmungen, wie man ein Insekt töten muss? Darf ich es einfach bei mir dabeim ins Gefrierfach packen oder muss man bestimmte Chemikalien etc. verwenden?" --> Auch hier gilt: Ländersache. Das Gefrierfach ist aber eine der besten Lösungen, wenn Du eine Art entnehmen und konservieren willst.
Wenn Du möchtest, können wir uns darüber auch mal länger unterhalten, das ginge zum Beispiel per Skype oder zoom. Eine Sache kann icch jedoch ganz dringend empfehlen: Such dir einen entomologischen Verein!