Also ich habe mich heute mal etwas intensiver mit der Frage beschäftigt, was der Entomologe in Bezug auf das Sammeln von Exemplaren zu beachten hat und kam auf einen simplen Nenner - ohne Ausnahmegenehmigung vom Artenschutzgesetz geht praktisch so gut wie nichts. Die Listen der bedrohten Arten sind derart umfangreich, dass ein Sammeln eigentlich gar nicht mehr umsetzbar erscheint. Da prangen allerorten Pluszeichen und Doppelpluszeichen. Da steigt keiner mehr durch. Es hat beinahe den Anschein, als ob präventiv alles unter Schutz gestellt wurde. Nur beim Holzwurm hat man es anscheinend vergessen ;-) Nein, mal im Ernst; wenn selbst der Besitz eines Präparates eines geschützten Exemplaren verboten ist, wie soll dann noch eine vernünftige Sammlung entstehen? Muss man jetzt mit einem Anhänger voller Ausnahmegenehmigungen im Schlepptau auf Pirsch gehen, wovon sicher jede einzelne nicht billig sein wird und Monate wenn nicht Jahre bis zur Ausstellung braucht? Ich kann das irgendwie nicht mehr so richtig nachvollziehen. Wer hat denn eine solche Genehmigung von euch und wie lange dauert es, bis man sie in den Händen hält? Habt ihr für jedes Bundesland einen solchen Legalisierungsnachweis und muss man da regelmäßig Sammelbestandsmeldungen abgeben? Muss nachgewiesen werden, wo die Tiere herstammen? Was ist mit Präparaten von vor 100 Jahren? Wie verhält es sich mit Totfunden geschützter Arten? Ich würde mich über eure Meinungen und Ratschläge freuen.